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Sup` AIR Moovy GZ ohne GüSi, was nu?

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    Sup` AIR Moovy GZ ohne GüSi, was nu?

    Hallo,

    ich habe mir ein Sup` AIR Moovy Gurtzeug Baujahr Ende 2001 gekauft. Habe es zirka einen Monat hier leigen und wollte es jetzt eigentlich mal nutzen und da ist mir bei anschauen des Protektors aufgefallen das nirgends ein DHV Prüfschild ist? Habe alles angeschaut und auch nicht entdecken können das es entfernt wurde.

    Meine Frage ist ob es das Sup AIR Moovy auch ohne Gütesiegel überhaupt zu kaufen gibt?

    Was sollte ich jetzt tun? Hat es irgendwelche Nachteile ohne GüSi?


    Vielen Dank erstmal,

    Harald

    #2
    AW: Sup` AIR Moovy GZ ohne GüSi, was nu?

    Zumindest bei meinem Moovy ist das Gütesiegel gut versteckt im Führungskanal der Rettertragegurte eingeklettet.

    Achte bitte auch auf den korrekten Einbau des Protektors, wie ich schon mal in diesem Thread erwähnte.

    Phil
    ------------------------
    http://www.youtube.com/user/philflieger

    Kommentar


      #3
      AW: Sup` AIR Moovy GZ ohne GüSi, was nu?

      Hallo,

      den Protektor habe ich draußen gehabt und auch richtig wieder eingebaut. Habe ich extra drauf geachtet weil ich den Beitrag darüber gelesen habe!

      Bei mir ist da im Führungskanal auf der einen Seite eine transparente Folie aber darunter keine DHV Plakette.


      Viele Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Sup` AIR Moovy GZ ohne GüSi, was nu?

        *Smile*

        Wenn ich gemein wäre, dann würde ich fragen: das schweizer Modell kürzlich auf Ebay erstanden?
        Von wegen, das Güsi nachträglich zu bekommen sein ja kein Problem?

        Aber kann ja auch anders gelaufen sein.
        Stammt das Gurtzeug von einer Flugschule, einfach mal das Güsi nachfordern.
        Von privat gekauft, dann stellt sich mir auch die Frage, wo das Güsi hin ist.

        Wenn ich das richtig im Gedächnis habe, dann ist das Güsi für die Hersteller kostenpflichtig, daher nicht wundern, wenn es was kostet, aber da hilft nur sich an den Hersteller, oder den deutschen Vertrieb zu wenden.
        Herstellerlink:
        http://www.supair.fr/de/index.php

        Deutscher Vertrieb:
        http://www.aerosport.de/

        Wenn die mauern?
        Erinnert mich an diverse SOL-Schirme, die in Deutschland verkauften haben ein Güsi, die anderen eben nicht und da war auch nichts zu machen.

        Die Frage nach Einsatz Deines Gurtzeuges ohne ein gültiges Gütesiegel kannst Du Dir sicherlich als lizensierter Pilot selbst beantworten. Was wäre bei einem Schirm ohne Gütesiegel? Würdest Du diesen fliegen? Und wäre das in Deutschland erlaubt? In Frankreich wird es wohl niemenden auch nur im Geringsten interessieren, aber leider sind ma nedde in Fronkreisch...oddä?
        Aber wo kein Kläger, da kein Richter :-)


        Ich wünsche viel Glück bei der Beschaffung

        so long Udo

        PS. war es das besagte?
        http://cgi.ebay.de/SUP-AIR-Gurtzeug-...mZ150116472889
        Regel No.1: Fliegen, wenn's geht. Regel No.2: Optimismus ist der Mangel an Information.

        Kommentar


          #5
          AW: Sup` AIR Moovy GZ ohne GüSi, was nu?

          Zitat von airdance Beitrag anzeigen
          *Smile*

          In Frankreich wird es wohl niemenden auch nur im Geringsten interessieren, aber leider sind ma nedde in Fronkreisch...oddä?
          Aber wo kein Kläger, da kein Richter :-)
          ]
          .....die Zeiten sind leider vorbei Udo, sobald ein Unfall passiert ist, weis die Polizei sehr wohl nach was sie schauen muß.

          So geschehen in 06 bei einem Beinbruch* in den Vogesen.

          Gruß, WA

          *nicht meiner
          Grüßle,
          Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

          Kommentar


            #6
            AW: Sup` AIR Moovy GZ ohne GüSi, was nu?

            Zitat von harryevens Beitrag anzeigen
            Hat es irgendwelche Nachteile ohne GüSi?
            Harald
            Hatte ich vergessen anzumerken, denn so ganz konnte ich die Frage nicht ernst nehmen.
            Fliegen ohne Güsi-Brocken ist im Falle von Haftpflicht, oder Versicherungsschaden, Unfall etc eben auch als grobe Fahrlässigkeit auszulegen,zumindest ist Vorsatz als Tatbestand vorhanden... Versicherungsschutz besteht dann eben nicht, wenn einer nachher feststellt: kein Güsi, simpel, oder?
            Lernt man so glaube ich im A-Scheinkurs und steht in diversen Ausbildungsunterlagen.
            Aber vielleicht hat es Harald auch einfach anders gemeint und ich habs nur falsch verstanden?
            nix für ungut,
            udo
            Regel No.1: Fliegen, wenn's geht. Regel No.2: Optimismus ist der Mangel an Information.

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